, So komme ich zu meinem Reisepass, Travelguide.at

Allgemeine Informationen

Auch wenn für manche Länder der Reisepass bis zu fünf Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen vor, dass die Einreise mit gestohlen oder verloren gemeldeten Reisepässen/Personalausweisen, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet wurde, nicht möglich ist. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.

Jedes Kind benötigt seit dem 15. Juni 2012 für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines
Elternteils gilt seit diesem Zeitpunkt nicht mehr. Die erstmalige Ausstellung von Reisedokumenten, die innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes erfolgt, ist gebührenbefreit. Erfolgt die erstmalige Antragstellung genau am zweiten Geburtstag, beträgt die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments bereits fünf Jahre.

Persönliche Antragstellung – Identitätsfeststellung

Bei der Antragstellung muss das Kind (ab der Geburt, daher auch ein Baby) zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein. Die Vertretungsbefugnis der Antragstellerin/des Antragstellers muss nachgewiesen werden.

Pass mit Chip/Fingerabdrücke

Der Sicherheitspass ist mit einem Chip ausgestattet. Auf dem Chip werden die persönlichen Daten und das Lichtbild gespeichert. Ab dem 12. Geburtstag werden auch die Fingerabdrücke erfasst und am Chip gespeichert. Davor werden die Fingerabdrücke nicht abgenommen („Kinderpass“).

, So komme ich zu meinem Reisepass, Travelguide.atGültigkeitsdauer von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren

• Bis zwei Jahre: zwei Jahre
• Ab dem 2. Geburtstag: fünf Jahre
• Ab dem 12. Geburtstag: zehn Jahre

Reisen mit Kindern ohen Eltern (Erziehungsberechtigte)

Bitte beachten Sie, dass die Einreisebestimmungen einiger Länder vorsehen, dass, wenn Kinder ohne Eltern (Erziehungsberechtigte) etwa in Begleitung einer dritten Person oder im Rahmen von Schulgruppen einreisen, eine beglaubigte Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten zur Reise verlangt wird.

Voraussetzungen:

Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft. Bei Kindern und unmündigen Minderjährigen (unter 14 Jahren) muss den Antrag die gesetzliche Vertreterin/ der gesetzliche Vertreter stellen. Mündige Minderjährige (zwischen 14 und 18 Jahren) können den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses selbst stellen, sofern die Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters vorliegt.

, So komme ich zu meinem Reisepass, Travelguide.at

Erfordliche Unterlagen

Alter Reisepass der Minderjährigen Person vorhanden:

– Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers (in der Regel Mutter/Vater)
– Alter Reisepass der minderjährigen Person (nicht mehr als fünf Jahre ab gelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
– Ein Passbild von der minderjährigen Person (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
– Nachweis der Vertretungsbefugnis Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen

Kein Reisepass, aber ein Personalausweis der minderjährigen Person vorhanden:

, So komme ich zu meinem Reisepass, Travelguide.at– Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers (in der Regel Mutter/Vater)
– Personalausweis der minderjährigen Person (minderjährige Person auf Lichtbild identifizierbar)
– Ein Passbild von der minderjährigen Person (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
– Nachweis der Vertretungsbefugnis
– Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen

Kein Reisepass und kein Personalausweis dr minderjährigen Person vorhanden:

– Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers (in der Regel Mutter/Vater)
– Geburtsurkunde der minderjährigen Person
– Staatsbürgerschaftsnachweis der minderjährigen Person
– Ein Passbild von der minderjährigen Person (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
– Nachweis der Vertretungsbefugnis
– Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen